Konstitutionsmittel

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Zu diesem Begriff gibt es sehr unterschiedliche Sichtweisen:

Konstitutionsmittel werden vor allem bei chronischen Erkrankungen eingesetzt. Sie können ausschließlich nach gründlicher Anamnese und Repertorisation durch einen ausgebildeten Homöopathen ermittelt werden. Durch die Gabe des passenden Mittels werden sich Vitalität und Belastbarkeit des Patienten erhöhen, das Konstitutionsmittel bewirkt eine Stärkung der Abwehrkräfte und verbessert das Allgemeinbefinden.[1]

Konstitutionsbehandlung ist ein gebräuchlicher, aber mißverständlicher Begriff, der nicht wirklich aus der homöopathischen Theorie stammt. Gemeint soll damit meist eine Art grundlegender Behandlung sein, die über die konkrete Symptomatik hinausgeht. In der klassischen Homöopathie wird aber nach Möglichkeit von bestehenden Symptomen ausgegangen. Gibt es keine eigentümlichen, individuellen Symptome oder Modalitäten, sondern nur sehr allgemeine Krankheitszeichen, dann kann man manchmal zunächst nur versuchen, anhand der „Konstitution“ dieses Menschen zu verschreiben. Dabei kommen natürlich dann nur wenige, gut bekannte Mittel in Frage, für die eine solche, oft etwas klischeehafte Konstitution bekannt ist (Beispiel: Nux vomica ist das typische HB-Männchen mit Streß-Symptomen). Insofern ist die „konstitutionelle Verschreibung“ im strengeren Sinne eine dritte Wahl mangels guter Kriterien.[2]

 

Einzelnachweise