Fallsterblichkeit

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In der Infektionsepidemiologie ist der Fall-Verstorbenen-Anteil[1] oder (umgangssprachlich) Fallsterblichkeit,[2] häufig auch fallbezogene Fatalitätsrate bzw. case fatality rate (CFR) genannt, der Anteil der Personen mit einer bestimmten Erkrankung (Fälle), die an dieser Erkrankung sterben. Der Anteil lässt sich durch einen Bruch berechnen: Der Nenner ist die Anzahl der Erkrankungsfälle; der Zähler ist die Anzahl der an der Krankheit Verstorbenen unter diesen Fällen. Durch die Wahl des Nenners ergeben sich unterschiedliche Konzepte:

  • Ein Fall-Verstorbenen-Anteil kann den Anteil der Personen mit einer bestimmten diagnostizierten Erkrankung angeben, die an dieser Erkrankung sterben. Eine hohe Dunkelziffer nicht diagnostizierter Fälle lässt den Fall-Verstorbenen-Anteil höher erscheinen als die tatsächliche Letalität der Krankheit.
  • Der Fall-Verstorbenen-Anteil kann sich auch auf den Anteil aller symptomatischen Fälle beziehen (#Symptomatischer Fall-Verstorbenen-Anteil), was durch epidemiologische Modellrechnungen abgeschätzt werden muss.

Der Anteil wird seltener auch als case fatality ratio, case fatality risk oder case fatality proportion (CFP) und außerhalb der Infektionsepidemiologie auch als Letalitätsrate bezeichnet.

Eine verwandte Maßzahl ist der Infizierten-Verstorbenen-Anteil (Infektionssterblichkeit), der bei den Fallzahlen auch nicht diagnostizierte Fälle einschließt, was durch epidemiologische Modellrechnungen abgeschätzt werden muss. In den Medien ist vielfach von einer „Sterberate“ die Rede. Definition und Bezugswert (z. B. CFR, IFR, Letalität etc.) wird dabei aber häufig nicht genannt, vermischt und verwechselt. [1]

Siehe auch