Zensur

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Zensur bezeichnet heutzutage vornehmlich die Unterdrückung unerwünschter Informationen bzw. Inhalte. Zu unterscheiden ist der Zensus, der zwar die gleiche etymologische Wurzel hat, aber die Erhebung von Daten aus der Bevölkerung seitens der Regierenden beschreibt und nicht ihre Unterdrückung. Gleich sind beide Vorgänge dahingehend, dass sie Herrschaftsinstrumente sind und das Machtgefälle zwischen Staat und Bürger zum Ausdruck bringen. Der Bürger soll also mittels Zensus und Überwachungsmaßnahmen für den Staat zum Gläsernen Bürger werden, selber aber in seinem Ausdruck per Zensur beschnitten werden.

Formen der Zensur

In Deutschland gilt juristisch gesehen nur die Informationskontrolle, die vom Staat direkt ausgeübt wird als Zensur. Da diese Definition in der Gesetzgebung aber vom Staate ausgegangen ist, so ist die Schaffung dieser Definition eine Form der vorbereitenden Kryptozensur.

Vorvorzensur

Vorvorzensur sind taktische Maßnahmen, die darauf hinauslaufen, dass bekannt kritische Personenkreise gar nicht erst an die Informationen gelangen, die sie dann voraussichtlich zum Nachteil der Machtinhaber veröffentlichen oder verbreiten würden. Das beginnt mit der Geheimhaltung von Zeit und Ort von Treffen, wie das der Bilderberger und endet damit dass man die Berichterstatter vom Gegenstand ihres Berichtes fernhält, indem man Journalisten abspricht, Journalisten zu sein und für (staatlich organisierte) Ereignisse keine Akkreditierung erteilt.[1]

Vorzensur

Vorzensur sind Verfahren, die auf Informationen, Medien, auf zu veröffentlichende, zu verbreitende, zu vervielfältigende Inhalte angewendet werden, bevor sie zur Veröffentlichung zugelassen werden. Das betrifft sowohl die redaktionellen Entscheidungen in privatwirtschaftlichen Verlagen, als auch die Mechanismen der sogenannten Freiwilligen Selbstkontrolle in staatlichen Einrichtungen wie der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, als auch die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware.

Nachzensur

Nachzensur sind Verfahren, die angewendet werden, wenn die freiwillige Selbstkontrolle dem Staat nicht weit genug gegangen ist und es bereits zur Veröffentlichung von Material gekommen ist. Theoretisch muss sich der Staat dabei streng an die gesetzlichen Bestimmungen halten, die die Ausnahmen von der sogenannten Meinungsfreiheit definieren.

Kryptozensur

Kryptozensur ist eine Form der Zensur, die entweder nicht als solche erkannt werden soll oder nicht entdeckt werden soll. Kryptozensur bedeutet nicht die Behinderung von Kryptowährungen. Das 'Krypto', also das Geheime, Versteckte, Verschlüsselte bezieht sich auf die Art der Zensur nicht auf den zensierten Gegenstand. Das Feld der Kryptozensur entzieht sich der gesetzlichen Regelung, weil es sich im Bereich der Taktik abspielt und ist äußerst komplex und dynamisch.

Fußnote