HAB – Homöopathisches Arzneibuch

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Das Homöopathische Arzneibuch (HAB) legt die Standards fest, die die pharmazeutische Qualität und Sicherheit homöopathischer medizinischer Produkte sicherstellen.

In seinem allgemeinen Teil, insbesondere den Herstellungsmethoden und der individuellen Monografien, bezieht sich das Homöopathische Arzneibuch (HAB) auf die Vorschriften des Ph. Eur. (Pharmacopoea Europaea, Europäisches Arzneibuch) und des Deutschen Arzneibuchs (DAB). Diese drei Arzneibücher müssen daher als gegenseitig komplementär angesehen und dementsprechend genutzt werden. Das Hauptmerkmal der Vorgehensweisen im HAB liegt darin, dass die Herstellungs- und Testverfahren für die jeweiligen Dosierungsformen einen integralen Teil jeder HAB-Monografie ausmachen.[1]

Die Homöopathie bedient sich, um heilkräftig auf den kranken Organismus einzuwirken, nur einfacher Einzelmittel, also nicht mechanisch oder künstlich zusammengemengter Mittel, sondern jederzeit nur eines Mittels. Demnach wird auch die Arzneibereitung höchst einfach sein und sich nicht mit Mischungen und anderen Dingen beschäftigen dürfen. Die Homöopathie muss die Arzneikörper auf dem einfachsten Weg, auf die ungekünstelste kräftigste Weise und mit der möglichsten Genauigkeit darzustellen suchen.

Die Arzneibereitungslehre der Homöopathie hat die Naturwissenschaften zur Grundlage und beschäftigt sich mit der erforderlichen Kenntnis, Gewinnung (Pharmacognosie), Zubereitung, Aufbewahrung und Verabreichung (Pharmacotechnik) der Körper, welche nach vorhergegangener Prüfung an Gesunden unter die Zahl der Arzneimittel aufgenomman wurden. Bei Gewinnung und Untersuchung von solchen Substanzen hat man auf nachstehende Punkte Rücksicht zu nehmen:

 a) Auf die Kenntniss der Arzneikörper, auf die Bestimmung ihrer Gestalt und Farbe, des Geruches und Geschmackes , auf ihr Vorkommen , ihre Verwechslungen und Verfälschungen, auf Art, Ort und Zeit ihrer Gewinnung;

 b) Auf die Darstellung der Arzneistoffe im reinen Zustande, wodurch sie von fremdartigen Beimischungen getrennt und zu ihrer Anwendung vorbereitet werden;

 c) Auf die Bestimmung ihrer Echtheit und Güte : jede Substanz muss so gesammelt und aufbewahrt werden, dass keine Veränderung ihres wahren Zustandes oder Schwäche ihrer Wirksamkeit erfolgen kann (Arzneiprüfungslehre).[2]

Bedingt durch die besondere Anwendung homöopathischer Arzneimittel war es erforderlich, Regeln und Vorschriften aufzunehmen, die naturwissenschaftlich nicht begründbar sind; es handelt sich teilweise um Konventionsmethoden bzw. um historisch bedingte Regeln, die im Interesse gleichbleibender Zubereitungen beibehalten wurden. Die Erfahrungen der homöopathischen Behandlung in der Veterinärmedizin wurden ebenfalls berücksichtigt.
Das Homöopathische Arzneibuch kann auch eine Grundlage für die weitere Entwicklung homöopathischer Verfahrenstechniken bilden. Die Übernahme neuer Herstellungsvorschriften ist in Fortsetzung der begonnenen Arbeiten möglich.

Die Allgemeinen Bestimmungen zur Herstellung homöopathischer Arzneimittel gliedern sich in folgende Unterkapitel:

  • Arzneigrundstoffe,
  • Arzneiträger und Hilfsstoffe,
  • Zubereitungen und Darreichungsformen,
  • Herstellungsvorschriften.

Der zweite Teil des Homöopathischen Arzneibuches enthält Monographien. Als Monographietitel (insbesondere Monographie-Untertitel) wurden bewußt die alteingeführten Namen der homöopathischen Zubereitungen beibehalten, um jede Verwirrung zu vermeiden und die Verordnung durch den homöopathischen Arzt nicht zu erschweren. Auf deutsche Untertitel wurde verzichtet. Haupt- und Untertitel können wahlweise zur Bezeichnung verwendet werden, d. h., es können sowohl beide als auch nur einer der Titel zur Verwendung kommen.

Der Aufbau der Monographien erfolgte nach Art des Europäischen Arzneibuches (Ph. Eur.). Die verschiedenartigen Untersuchungen werden größtenteils nach Methoden der Ph. Eur. durchgeführt. Nur wenn dort entsprechende Methoden nicht vorhanden sind, wird nach dem Deutschen Arzneibuch (DAB) geprüft.

Auf das jeweils zutreffende Arzneibuch wird verwiesen. Dabei beschränken sich die Beschreibungen und analytischen Untersuchungen grundsätzlich auf das Ausgangsmaterial und auf die Arzneiform des tiefst herstellbaren Verdünnungsgrades. Denn die Qualität jeder homöopathischen Zubereitung wird gesichert durch diese in der Monographie festgelegten Prüfungen sowie durch das exakte Einhalten der vorgeschriebenen Herstellungsvorschrift.[3]

Man versteht unter Arznei im weiteren Sinne alle in der Natur uns dargebotenen Stoffe, welche gehörig zubereitet und unter passenden Bedingungen angewendet, sowohl das kranke Befinden in ein gesundes, als auch unbedingt das gesunde in ein krankes umzuwandeln vermögend sind. Die Eigenschaft, die Tätigkeit des tierischen Organismus irgend wie krankhaft zu stimmen, kommt demnach notwendig jedem Arzneimittel zu. Deshalb bleiben alle jene Gegenstände davon ausgeschlossen, welche sich indifferent zum gesunden Körper verhalten oder ihn nur bedingt krank machen, wie Witterungseinflüsse, reine Nahrungsmittel, welch letztere bloß dazu dienen, den Abgang der festen und flüssigen Theile des tierischen Körpers zu ersetzen, ihn zu erhalten und seine Fortdauer zu fristen.

Streng genommen ist zwischen Arzneimittel und Heilmittel ein Unterschied zu machen; jedes Arzneimittel ist ein Heilmittel, aber nicht umgekehrt. Was in seiner Anschaffung eine eigentümliche Warenkenntnis voraussetzt, was nach bestimmten Grundsätzen angefertigt werden muss, und zu dessen Zubereitung besondere Kenntnisse und Vorbereitungen gehören, heisst ein Arzneimittel — Medicamentum. Ein Heilmittel (Remedium) dagegen ist alles und jedes, was zum Behufe des Heilens in Anwendung gebracht und benutzt wird; als solches betrachten wir z. B. ein Bad, unter gewissen Umständen Wein, Kaffee, Tee, chirurgische Instrumente. Arznei (Mediana) ist das in bestimmter Form verabreichte Arzneimittel.[4]

Die Beziehung der Arzneimittel kann nach vier verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden, nach historischen, chemischen, physiologischen und therapeutischen.

Die historische Beziehung muss allen übrigen vorausgesetzt werden; sie beschäftigt sich mit der Kenntniss des systematischen Charakters, der Gattungen, Arten, Varietäten, Benennungen der Arzneien, mit den äussern Eigenschaften und den Kennzeichen ihrer Güte und Echtheit, mit der Bestimmung der Orte und Gegenden, wo sie vorkommen, mit der Zeit ihrer Einsammlung und mit der besten Art sie zu bereiten und aufzubewahren, ohne dass sie dem Verderben unterliegen.

Zur chemischen Kenntniss gehören die Bestimmung der allgemeinen und besondern wirksamen Bestandteile der Arzneien, die Fertigkeit, die Mineral- und andere Körper auf die einfachste und zugleich beste Weise rein darzustellen, die Erklärung der Prozesse und Erscheinungen bei Metallverbindungen u. a., die Ursachen, worauf sie sich gründen.

Die physiologische und therapeutische Kenntniss fasst die Wirkungsart, die Wirkungsdauer im gesunden und kranken Organismus, Gabengröße und das Gegenmittel in sich: sie beschäftigt sich mit der Bestimmung des jedesmal homöopathisch passenden Arzneimittels zur Heilung der verschiedenen Krankheiten , denen der Körper unterworfen ist, mit Bestimmung des Erfolges, welcher durch die Einwirkung der Arznei auf den Organismus hervorgebracht wird u. s. w.[5]

Fußnoten:

  1. German Homoeopathic Pharmacopoeia, GHP, Medpharm Scientific Publishers, 2003, Vorwort Seite
  2. Joseph Buchner, Homöopathische Arznei-Bereitungslehre, 2. Auflage, München, Druck und Verlag von Georg Franz, 1852, Seite 6f
  3. Homöopathisches Arzneibuch, Gesamtausgabe, Deutscher Apotheker Verlag Stuttgart, 1985, Seite VIII
  4. Joseph Buchner, Homöopathische Arznei-Bereitungslehre, 2. Auflage, München, Druck und Verlag von Georg Franz, 1852, Seite 9
  5. Joseph Buchner, Homöopathische Arznei-Bereitungslehre, 2. Auflage, München, Druck und Verlag von Georg Franz, 1852, Seite 10f