Diskussion:Beleidigung: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | :Die Einleitung zu Deiner Anmerkung lautet: "Dieser Artikel bietet nur eine rechtspositivistische, methodische Darlegung als Konnotation von Beleidigung, die keineswegs zwingend oder objektiv sein muss. Sie wird in der Form auch schon in einschlägigen Artikeln erklärt und kann daher nur als weiterer Überblick dienen und um hier diesen einschränkenden Hinweis anzubringen." Das ist ganz klar eine Bemerkung '''über''' einen Artikel und nicht eine Information '''innerhalb''' eines Artikels. Es ist eine Kritik am Artikel und nicht ein Beitrag zu einem Artikel. Daher habe ich den Text als "Anmerkung" bezeichnet und dahin verschoben, wo er zweifelsfrei hin gehört: Auf die Disk. --[[Benutzer Diskussion:Manorainjan|'''<span style="color: orange;">Manorainjan</span>''']] 13:40, 22. Apr. 2019 (CEST) |
Version vom 22. April 2019, 12:40 Uhr
Anmerkung von Max Stirner
Dieser Artikel bietet nur eine rechtspositivistische, methodische Darlegung als Konnotation von Beleidigung, die keineswegs zwingend oder objektiv sein muss. Sie wird in der Form auch schon in einschlägigen Artikeln erklärt und kann daher nur als weiterer Überblick dienen und um hier diesen einschränkenden Hinweis anzubringen. Manche Menschen meinen, wenn ein Begriff verwendet wird, der auch im Strafgesetz enthalten ist, dass das Strafgesetz dann Definitionshoheit besäße. Der Begriff ist aber älter als jedes Strafgesetz und vielfältig subjektiv auslegbar. Vor allem kann die Wahrheit eine Person am besten beleidigen. Es empfiehlt sich insbesondere bei Zwang anwendenden Amtspersonen dies nicht zu arg zu strapazieren.
Das ist zwar von mir, aber aus dem Kontext geht wohl eindeutig hervor, dass dieser Text nicht als "Anmerkung" für die Diskussionsseite gedacht ist, sondern apodiktisch dem Grundsatz dient, Zusammenhänge zu betonen und nicht nur Teile, also hier nur dem StGB. Ich möchte das also wieder rückgängig machen. --Norbert Lennartz (Max Stirner) (Diskussion) 07:12, 22. Apr. 2019 (CEST)
- Meinst Du 'apodiktisch' im Sinne von: "keinen Widerspruch duldend, keine andere Meinung gelten lassend"? --Manorainjan 13:29, 22. Apr. 2019 (CEST)
- "Sie wird in der Form auch schon in einschlägigen Artikeln erklärt". Ich habe hier keinen solchen Artikel gefunden, weshalb ich einen erstellt habe. JW: "Diese Idee ist <FreeWiki.eu>, eine auf dem Wiki-Prinzip aufbauende Website, die Wikipedia sehr ähnlich sein soll" Hast Du das so verstanden, dass sich "sehr ähnlich" darauf bezieht, dass jeder, der einen neuen Artikel beginnt, zuerst mal einen Spießrutenlauf durchmachen muss und beweisen, dass der Artikel "relevant" im Geiste der Junta ist? --Manorainjan 13:40, 22. Apr. 2019 (CEST)
- Die Einleitung zu Deiner Anmerkung lautet: "Dieser Artikel bietet nur eine rechtspositivistische, methodische Darlegung als Konnotation von Beleidigung, die keineswegs zwingend oder objektiv sein muss. Sie wird in der Form auch schon in einschlägigen Artikeln erklärt und kann daher nur als weiterer Überblick dienen und um hier diesen einschränkenden Hinweis anzubringen." Das ist ganz klar eine Bemerkung über einen Artikel und nicht eine Information innerhalb eines Artikels. Es ist eine Kritik am Artikel und nicht ein Beitrag zu einem Artikel. Daher habe ich den Text als "Anmerkung" bezeichnet und dahin verschoben, wo er zweifelsfrei hin gehört: Auf die Disk. --Manorainjan 13:40, 22. Apr. 2019 (CEST)