Giralgeldschöpfung: Unterschied zwischen den Versionen

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In einem Währungsraum existieren mehrere Geschäftsbanken und eine Zentralbank bzw. ein Zentralbanksystem. Auf die Frage, woher das Geld kommt, antwortet der Nutzer des Geldes gewöhnlich, es komme von der Zentralbank. In der Realität wird aber ca. 90&nbsp;% allen Geldes von Geschäftsbanken erzeugt.<ref>EZB Wirtschaftsbericht 7/2018 Kap. Statistik S. 18: Bargeldumlauf = 1151,8 Mrd., Geldmenge M2 = 11577,1 Mrd.</ref> Nur das Bargeld kommt von der Zentralbank. Das Geld, welches die Geschäftsbanken erschaffen, nennt man Giralgeld oder Buchgeld. Hier soll erklärt werden, wie das Giralgeld entsteht.<ref>Es existiert keine gesetzliche Regelung über die Geldschöpfungshoheit von Geschäftsbanken. Es ist nur geregelt, wie Bargeld geschöpft werden darf: – Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, vom 7.2.1992, zuletzt geändert am 13.12.2007: „Nach Artikel 106 Absatz 1 dieses Vertrages hat der EZB-Rat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb der Gemeinschaft zu genehmigen. Die EZB und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe von Banknoten berechtigt. Die von der EZB und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Gemeinschaft als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.“ – Untersucht von Huber, Joseph: Monetäre Modernisierung / Die Zukunft der Geldordnung, 2010, Metropolis Verlag, Marburg, S. 91.</ref>
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In einem Währungsraum existieren mehrere Geschäftsbanken und eine Zentralbank bzw. ein Zentralbanksystem. Auf die Frage, woher das Geld kommt, antwortet der Nutzer des Geldes gewöhnlich, es komme von der Zentralbank. In der Realität wird aber ca. 90&nbsp;% allen Geldes von Geschäftsbanken erzeugt.<ref>EZB Wirtschaftsbericht 7/2018 Kap. Statistik S. 18: Bargeldumlauf = 1151,8 Mrd., Geldmenge M2 = 11577,1 Mrd.</ref> Nur das Bargeld kommt von der Zentralbank. Das Geld, welches die Geschäftsbanken erschaffen, nennt man Giralgeld oder Buchgeld. Hier soll erklärt werden, wie das Giralgeld entsteht.<ref>Es existiert keine gesetzliche Regelung über die Geldschöpfungshoheit von Geschäftsbanken. Es ist nur geregelt, wie Bargeld geschöpft werden darf: – Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, vom 7.2.1992, zuletzt geändert am 13.12.2007: „Nach Artikel 106 Absatz 1 dieses Vertrages hat der EZB-Rat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb der Gemeinschaft zu genehmigen. Die EZB und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe von Banknoten berechtigt. Die von der EZB und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Gemeinschaft als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.“ – Untersucht von Huber, Joseph (2010). Monetäre Modernisierung / Die Zukunft der Geldordnung, Metropolis Verlag, Marburg, S. 91.</ref>
  
Die Struktur des Geschäftsbankensystems ist vergleichbar mit einem System kommunizierender Röhren<ref>Seiffert, Horst: Geldschöpfung / Die verborgene Macht der Banken, 3. Auflage 2016, Verlag Horst Seiffert, Nauen.</ref>, s. Abb. 1.
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Die Struktur des Geschäftsbankensystems ist vergleichbar mit einem System kommunizierender Röhren<ref>Seiffert, Horst (2016). Geldschöpfung / Die verborgene Macht der Banken, 3. Auflage, Verlag Horst Seiffert, Nauen.</ref>, s. Abb. 1.&nbsp; [[File:Giralgeldschoepfung.png|thumb|right|500px|Abb. 1:]]
  
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Dargestellt sind drei Behälter, welche drei Geschäftsbanken repräsentieren sollen. Die Behälter sind am Fuße mit Röhren verbunden. Die Flüssigkeit in den Behältern soll das auf Kundenkonten angeschriebene Geld (Giralgeld) darstellen. Wird das Bankkonto eines Kunden erhöht, z.B. wenn die Bank an diesen Kunden einen Kredit vergibt, so wird Giralgeld geschaffen.<ref>Senf, Bernd (2004). Der Tanz um den Gewinn / Von der Besinnungslosigkeit zur Besinnung der Ökonomie, Gauke GmbH – Verlag für Sozialökonomie, Lütjenburg, S. 88ff, Abschn. „Geldschöpfung der Geschäftsbanken – Mythos oder Realität“.</ref> In der Abb. 1 wird zur Veranschaulichung dazu von oben Flüssigkeit in den Bankbehälter eingelassen. Umgekehrt, wenn der Bankkunde seinen Kredit zurückzahlt, wird das Bankkonto des Kunden verringert. In der Abb. 1 wird dazu Flüssigkeit dem Behälter entzogen.
 
 
Dargestellt sind drei Behälter, welche drei Geschäftsbanken repräsentieren sollen. Die Behälter sind am Fuße mit Röhren verbunden. Die Flüssigkeit in den Behältern soll das auf Kundenkonten angeschriebene Geld (Giralgeld) darstellen. Wird das Bankkonto eines Kunden erhöht, z.B. wenn die Bank an diesen Kunden einen Kredit vergibt, so wird Giralgeld geschaffen.<ref>Senf, Bernd: Der Tanz um den Gewinn / Von der Besinnungslosigkeit zur Besinnung der Ökonomie, 2004, Gauke GmbH – Verlag für Sozialökonomie, Lütjenburg, S. 88ff, Abschn. „Geldschöpfung der Geschäftsbanken – Mythos oder Realität“.</ref> In der Abb. 1 wird zur Veranschaulichung dazu von oben Flüssigkeit in den Bankbehälter eingelassen. Umgekehrt, wenn der Bankkunde seinen Kredit zurückzahlt, wird das Bankkonto des Kunden verringert. In der Abb. 1 wird dazu Flüssigkeit dem Behälter entzogen.
 
  
 
Die Kontoerhöhung und -verringerung wird von der Geschäftsbank durch einen reinen Schreibvorgang bewerkstelligt. So entsteht und vergeht Giralgeld aus der Sicht der Bank wie aus dem „Nichts“ bzw. wieder zurück in das „Nichts“.
 
Die Kontoerhöhung und -verringerung wird von der Geschäftsbank durch einen reinen Schreibvorgang bewerkstelligt. So entsteht und vergeht Giralgeld aus der Sicht der Bank wie aus dem „Nichts“ bzw. wieder zurück in das „Nichts“.
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Das so geschaffene Giralgeld gelangt bei Verwendung durch Überweisung zu einer anderen Bank, dargestellt in Abb. 1, durch die am Fuße der Bankbehälter befindlichen Röhren. Die Geldströme zwischen den Banken müssen sich ausgleichen, d.h., ∆F muss annähernd null sein. Nun können die Banken ihren Kunden nicht vorschreiben, wann und in welcher Höhe sie ihre Überweisungen zu Kunden anderer Banken tätigen dürfen. Die Geschäftsbanken können aber auf die Kontoerhöhungen und -verringerungen Einfluss nehmen. Wenn sie gewährleisten, dass alle Banken das Entstehen und Vergehen von Giralgeld im Gleichschritt vonstattengehen lassen, werden auch die nachfolgenden bzw. vorausgehenden Überweisungen der Bankkunden einen Ausgleich der Zahlungsströme zwischen den Banken bewirken. Die Geschäftsbanken unterliegen somit einem Zwang zur Kooperation. Banken, die sich nicht daran halten, werden seitens der anderen Banken mit hohen Zentralbankgeldforderungen<ref>Zentralbankgeld erhalten die Geschäftsbanken von der Zentralbank. Sie müssen dazu bei der Zentralbank Wertpapiere als Sicherheit hinterlegen. Die Wertpapiere kaufen die Geschäftsbanken mittels Giralgeldschöpfung bei Nichtbanken mittels Kontoerhöhung.</ref> belastet und können nicht bestehen.
 
Das so geschaffene Giralgeld gelangt bei Verwendung durch Überweisung zu einer anderen Bank, dargestellt in Abb. 1, durch die am Fuße der Bankbehälter befindlichen Röhren. Die Geldströme zwischen den Banken müssen sich ausgleichen, d.h., ∆F muss annähernd null sein. Nun können die Banken ihren Kunden nicht vorschreiben, wann und in welcher Höhe sie ihre Überweisungen zu Kunden anderer Banken tätigen dürfen. Die Geschäftsbanken können aber auf die Kontoerhöhungen und -verringerungen Einfluss nehmen. Wenn sie gewährleisten, dass alle Banken das Entstehen und Vergehen von Giralgeld im Gleichschritt vonstattengehen lassen, werden auch die nachfolgenden bzw. vorausgehenden Überweisungen der Bankkunden einen Ausgleich der Zahlungsströme zwischen den Banken bewirken. Die Geschäftsbanken unterliegen somit einem Zwang zur Kooperation. Banken, die sich nicht daran halten, werden seitens der anderen Banken mit hohen Zentralbankgeldforderungen<ref>Zentralbankgeld erhalten die Geschäftsbanken von der Zentralbank. Sie müssen dazu bei der Zentralbank Wertpapiere als Sicherheit hinterlegen. Die Wertpapiere kaufen die Geschäftsbanken mittels Giralgeldschöpfung bei Nichtbanken mittels Kontoerhöhung.</ref> belastet und können nicht bestehen.
  
Das oben gezeichnete Modell ist alleiniges Wirkprinzip für nicht regulierte Geschäftsbanken.
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Das oben gezeichnete Modell ist alleiniges Wirkprinzip für nicht regulierte Geschäftsbanken. Diese Banken sind angesiedelt auf Offshore-Finanzplätzen<ref>„Weltweit haben sich, je nachdem welcher Quelle man folgt, 40 bis 72 Staaten bzw. unabhängige Gebiete als Offshore-Finanzplätze positioniert.“ Bundeszentrale für politische Bildung: Die dunkle Seite der Finanzmärkte, 2012, http://www.bpb.de/politik/wirtschaft/finanzmaerkte/55549/offshore-finanzplaetze?p=0 </ref>, wie z.B. die Kaimaninseln, die Britischen Jungferninseln, Bermuda, der US-Bundesstaat Delaware u.a.
  
 
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<span style="font-size:medium">Die Rolle der Bankbilanz bei der Giralgeldschöpfung</span>
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=== <span style="font-size:medium">Die Giralgeldschöpfung bei regulierten Geschäftsbanken</span> ===
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Nun können die Geschäftsbanken nach dem Prinzip von Abb. 1 nicht nur Kredite mit selbst geschöpften Geld vergeben, sondern auch Wertpapiere und Sachanlagen kaufen und sogar auch Betriebsausgaben bezahlen. Das bedeutet, die Geschäftsbanken könnten&nbsp;aus dem Grund der Vorteilsnahme mit überschießender Geldschöpfung die Volkswirtschaft mit Geld überfluten. Anstatt das Prinzip der Giralgeldschöpfung zu hinterfragen und auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, wurden Regulierungsmaßnahmen eingeführt. Alle deutschen Geschäftsbanken wurden mit der „Verordnung über Aktienrecht, Bankenaufsicht und über Steueramnestie“ vom 19. September 1931 unter Aufsicht gestellt.<ref>Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin), https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/AufgabenGeschichte/Bankenaufsicht/bankenaufsicht_node.html: Geschichte der Bankenaufsicht: „Die Bankenkrise von 1931 war der Auslöser dafür, eine umfassende staatliche Aufsicht über alle Banken in Deutschland zu etablieren“.</ref> Unter Aufsicht stehende Geschäftsbanken sind verpflichtet, eine Bilanz anzufertigen und das Ergebnis offen zu legen. Nach einem vorgegebenen Regelwerk<ref>Handelsgesetzbuch (HGB), Kreditwesengesetz (KWG), Solvabilitätsverordnung (SolvV), International Financial Reporting Standards (IFRS).</ref> werden die Geschäftsfälle der Banken in die Bilanz eingetragen, s. Abb. 2.&nbsp; [[File:Bilanz.png|thumb|right|500px|Abb. 2:]]
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Mittels der Bilanzierungspflicht schaltete man sozusagen einen Filter vor das Wirkprinzip der Giralgeldschöpfung. Die Kontoerhöhungen und -verringerungen müssen bei regulierten Banken zwingend durch die Bilanz beurteilt und das Ergebnis der Öffentlichkeit und den Aufsichtsbehörden offen gelegt werden. Am Beispiel der Vorgaben für die Eigenkapitalausstattung soll das Verfahren im Folgenden veranschaulicht werden.
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Wird das Bankkonto eines Kunden erhöht, z.B. wenn die Bank an diesen Kunden einen Kredit vergibt, so wird die Zulässigkeit der Kreditvergabe durch das Regelwerk für die Bilanzerstellung geprüft. Laut Solvabilitätsverordnung (SolvV) Standardansatz muss die Bank, um den Kredit vergeben zu können, in ihrer Bilanz Eigenmittel von ca. 2% der Kreditsumme ausweisen. Ähnliches gilt auch für den Erwerb von Wertpapieren durch die Bank, wobei Staatsanleihen mit einem Rating AAA keine Eigenmittel fordern. Auch beim Kauf von Sachanlagen muss die Bank nach SolvV Standardansatz für ca. 8% des Kaufpreises Eigenmittel in der Bilanz ausweisen und für die nachfolgenden Abschreibungen weitere Eigenmittel bereitstellen. Eine Ausnahme bildet der Kauf von Grund und Boden, wofür keine Eigenmittel notwendig sind. Die Bank bezahlt auch ihre Betriebsausgaben (Büroaufwendungen, Löhne und Gehälter, Werbeaufwendungen, Versicherungen, etc.) mit selbst geschöpftem Giralgeld, indem sie das Konto des Lieferanten/Mitarbeiters mit einem Schreibvorgang erhöht. In diesen Fällen verringern sich infolge des Regelwerks die in der Bilanz ausgewiesenen Eigenmittel in Höhe der Zahlungen.
  
<span style="font-size:medium">Die Sichtweise der Bundesbank</span>
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Demnach muss eine Geschäftsbank, bevor sie Giralgeld schöpfen kann, dafür Sorge tragen, dass in ihrer Bilanz genügend Eigenmittel ausgewiesen sind. Der Umstand, dass es ausreichend ist, die Eigenmittel nur dokumentarisch zu erhöhen, eröffnet Manipulationsmöglichkeiten. So kann die Bank ihr Ziel auch erreichen, wenn sie ihre Geschäftstätigkeit in besonderer Weise auf die positive Darstellung der Bilanz ausrichtet. Im Jahre 2008 trat das offen zutage.
  
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<u>Wie die Barclays Bank Eigenkapital erfand:</u><ref>vgl. Werner, Richard (2016). Banking for the bankers vs. banking for the community, Vortrag auf der „Banking & Money Reform Conference“ in Dublin Irland im April 2016: http://publicbankingalliance.ie/?page_id=673. s.a. Seiffert, Horst (2016). Geldschöpfung / Die verborgene Macht der Banken, 3. Auflage, Verlag Horst Seiffert, Nauen, Kap.: Eigenkapital und Liquidität aus dem „Nichts“.</ref> September 2008: Die Barclays Bank brauchte £7,4 Mrd. neues Kapital. Als Lösung wurde geplant Vorzugsaktien auszugeben. Katar wurde als Investor gefunden. In der Bilanz der Barclays Bank wurde die Vergabe eines Kredites über £7,4 Mrd. an Katar eingetragen. Gleichzeitig wurde dokumentiert, dass Katar Vorzugsaktien über £7,4 Mrd. bei der Barclays Bank erwarb. Katar verwendete den Kredit, um die Vorzugsaktien zu kaufen. Laut der Richtlinien zur Erstellung der Bilanz konnte die Bank dadurch ihr Eigenkapital um £7,4 Mrd. höher darstellen. Diese Bilanzumgestaltungsmaßnahme verbesserte die Außendarstellung der Bank. Die Manager der Bank erhielten so die Möglichkeit, in dieser Höhe vergangene und zukünftige Giralgeldschöpfungen zu rechtfertigen.
  
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Solche Bilanzumgestaltungen können in vielfältiger Weise durchgeführt werden.<ref>Seiffert, Horst (2016). Geldschöpfung / Die verborgene Macht der Banken, 3. Auflage, Verlag Horst Seiffert, Nauen, Kap. 4.</ref> Das Prinzip besteht darin, in irgend einer Weise die Bilanz in einem besseren Licht erscheinen zu lassen, um zusätzliches Giralgeld schöpfen zu können.
  
=== <span style="font-size:medium">Für welche Zwecke kann Giralgeld von den Geschäftsbanken geschöpft werden?</span> ===
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<u>Die Fair Value-Bewertung erleichtert die Bilanzumgestaltung.</u> „Das Fair Value-Konzept eröffnet mit einem aus diesem Konzept abgeleiteten Wertbündel ein erhebliches Gestaltungspotenzial. Durch eine Fülle von vagen unbestimmten Rechtsbegriffen ergibt sich eine Vielzahl von faktischen (verdeckten) Wahlrechten bzw. Ermessensspielräumen. Durch die Möglichkeit, innerhalb einer Bandbreite einen zulässigen Wert auszuwählen, lässt sich die konkrete Wahl des Bilanzierenden von externer Seite überhaupt nicht nachvollziehen“<ref>Bieg, Hartmut; Bofinger, Peter; Küting, Karlheinz; Kußmaul, Heinz; Waschbusch, Gerd; Weber, Claus-Peter (2008). Die Saarbrücker Initiative gegen den Fair Value, in: Der Betrieb: Heft 47 vom 21.11.2008, 61.Jahrgang, Seiten 2543-2546, https://www.vsu-ag.de/vsu/app/data/files/presse/2008_Fair_value_Sonderdruck_Prof_Kueting.pdf, Abschn. II.3 „Endobjektivierung der Bilanz“.</ref>
  
*''Kreditvergabe:''
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<u>Verflechtungen mit Offshore-Finanzplätzen lassen die Regulierung unwirksam werden.</u> Tritt eine regulierte Geschäftsbank, beschrieben durch die Struktur nach Abb. 2, in Geschäftsbeziehung mit einer Offshore-Bank nach Abb. 1, so kann der Regulierungsmechanismus umgangen werden. Zu diesem Zweck können z.B. minderwertige Wertpapiere gegen höherwertige getauscht werden. Als Ergebnis erhöhen sich die dargestellten Eigenmittel der regulierten Bank.<ref>Seiffert, Horst (2016). Geldschöpfung / Die verborgene Macht der Banken, 3. Auflage, Verlag Horst Seiffert, Nauen, Kap. 4.7, S. 121: „Ausnutzung von Offshore-Finanzplätzen für zügellose Entnahmen“</ref> Es ist auch üblich, dass grosse Geschäftsbanken ausserbilanziell geführte Zweckgesellschaften auf Offshore-Finanzplätzen betreiben. „Die Deutsche Industriebank lagerte hochriskante Spekulationen in die Zweckgesellschaft ‚Rhineland Funding‘ aus. Deren Sitz befand sich im US-Bundesstaat Delaware. ... Wichtig ist die Feststellung, dass das Kapital in den Offshore-Finanzplätzen nicht real investiert wird, sondern dass es lediglich durch diese Finanzplätze hindurchgeleitet wird, um Regulierungs- und Steuerunterschiede auszunutzen und so höhere Gewinne für die Investoren zu erzielen.“<ref>Bundeszentrale für politische Bildung (2012). Die dunkle Seite der Finanzmärkte, [http://www.bpb.de/politik/wirtschaft/finanzmaerkte/55549/offshore-finanzplaetze?p=0 http://www.bpb.de/politik/wirtschaft/finanzmaerkte/55549/offshore-finanzplaetze?p=0] .</ref>
  
*''Wertpapierkauf:''
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Der Weg, die Giralgeldschöpfung über Regulierungsmaßnahmen unter Kontrolle zu bringen, muss als gescheitert angesehen werden. „Letztlich handelt es sich um ein systemisches Problem. Man hat es mit einer Art Wettbewerb um die löchrigste Regulierung zwischen allen Staaten zu tun, in dem die Offshore-Finanzplätze lediglich die extremsten Spieler sind.“<ref>Bundeszentrale für politische Bildung (2012). Die dunkle Seite der Finanzmärkte, http://www.bpb.de/politik/wirtschaft/finanzmaerkte/55549/offshore-finanzplaetze?p=0 .</ref> Führt man sich die Struktur von Abb. 1 vor Augen, so ist es offensichtlich unmöglich, über Regulierungsmaßnahmen gewinnorientierte Unternehmen davon abzuhalten, der Struktur entsprechend ihren Vorteil (ungeachtet des Schadens für die Allgemeinheit) wahrzunehmen. Vielmehr verdeckt die von Behörden scheinbar ausgeübte Kontrolle den Missstand.<br/> &nbsp;
  
*''Sachanlagen:'' Geschäftsbanken erhöhen auch das Konto von Bankkunden mit einem Schreibvorgang, wenn sie Immobilien kaufen. Den Grundstückspreis, auf dem die Immobilie steht, bezahlen sie mit selbst geschöpften Giralgeld, welches sie nicht erwirtschaften müssen.<ref>Seiffert, Horst: Die Bilanz bildet die Realität geldschöpfender Banken falsch ab! [https://www.monetative.de/s/Bilanz_und_Realitaet_der_Banken.pdf https://www.monetative.de/s/Bilanz_und_Realitaet_der_Banken.pdf].</ref> Geschäftsbanken können diese Vorteilsnahme in Anspruch nehmen, da Grund und Boden buchhalterisch nicht abgeschrieben wird.
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=== <span style="font-size:medium">Die Sichtweise der Bundesbank</span> ===
  
*''Betriebsausgaben:''&nbsp;?
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Die Bundesbank veröffentlicht ihre Sichtweise über die Giralgeldschöpfung auf ihrem Internetauftritt unter dem Stichwort „Geldschöpfung“&nbsp; ([https://www.bundesbank.de/de/service/schule-und-bildung/schuelerbuch-geld-und-geldpolitik-digital/geldschoepfung-614282 https://www.bundesbank.de/de/service/schule-und-bildung/schuelerbuch-geld-und-geldpolitik-digital/geldschoepfung-614282])&nbsp; und in den „Häufig gestellten Fragen zum Thema Geldschöpfung“ ([https://www.bundesbank.de/de/service/schule-und-bildung/schuelerbuch-geld-und-geldpolitik-digital/vertiefung--haeufig-gestellte-fragen-zum-thema-geldschoepfung https://www.bundesbank.de/de/service/schule-und-bildung/schuelerbuch-geld-und-geldpolitik-digital/vertiefung--haeufig-gestellte-fragen-zum-thema-geldschoepfung]).<br/> Die Bundesbank verteidigt dort das Regulierungsprinzip. Sie sieht keine Vorteilsnahmen der Geschäftsbanken. Sie berücksichtigt bei ihrer Argumentation nicht den zwingend notwendigen Ausgleich der Zahlungsströme zwischen den Banken. So kommt sie zu dem Fehlschluss, dass den Geschäftsbanken aus der Giralgeldschöpfung relevante Refinanzierungskosten erwachsen würden. Sie sieht nicht, dass infolge des Zahlungsausgleichs die angeblich hohen Refinanzierungskosten erst gar nicht entstehen bzw. dem Prinzip nach gegenseitige Refinanzierungskosten annähernd zu null werden müssen.<br/> Die Bundesbank unterscheidet nicht zwischen regulierten und nicht regulierten Banken. Ihre Argumentation bezieht sich nur auf regulierte Banken. So berücksichtigt sie nicht die Verflechtungen zwischen den unter Aufsicht stehenden Geschäftsbanken und den auf Offshore-Finanzplätzen angesiedelten Banken und unternehmerischen Beteiligungen.
  
 
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=== <span style="font-size:medium">Für welche Zwecke kann Giralgeld entstehen oder vergehen?</span> ===
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<u>Giralgeld entsteht</u> durch Kontoerhöhung, wenn Geschäftsbanken Kredite an Nichtbanken vergeben oder von diesen Wertpapiere kaufen. Ebenfalls entsteht Giralgeld, wenn Geschäftsbanken von Nichtbanken mobile Sachanlagen (z.B. Fahrzeuge, Büromöbel) kaufen.&nbsp;Geschäftsbanken erhöhen auch das Konto von Bankkunden mit einem Schreibvorgang, wenn sie Immobilien kaufen. Den Grundstückspreis, auf dem die Immobilie steht, bezahlen sie mit selbst geschöpften Giralgeld, welches sie nicht erwirtschaften müssen.<ref>Seiffert, Horst: Die Bilanz bildet die Realität geldschöpfender Banken falsch ab! https://www.monetative.de/s/Bilanz_und_Realitaet_der_Banken.pdf.</ref> Geschäftsbanken können diese Vorteilsnahme in Anspruch nehmen, da Grund und Boden laut dem vorgegebenen Bewertungsschema buchhalterisch nicht abgeschrieben wird. Nicht unter Aufsicht stehende Banken brauchen auch das Geld für die Bezahlung des auf dem Grundstück stehenden Gebäudes nicht erwirtschaften. Weiterhin entsteht Giralgeld, wenn Geschäftsbanken ihre Betriebsausgaben (Büroaufwendungen, Löhne und Gehälter, Werbeaufwendungen, Versicherungen, etc.) bezahlen. Regulierte Banken müssen den Kaufpreis in ihrer Bilanz als Eigenkapitalminderung darstellen. Haben sie Geschäftsbeziehungen mit nicht regulierten Banken, so ist es ihnen mittels Bilanzumgestaltung möglich, einen Teil der Eigenkapitalminderung in eine Eigenkapitalerhöhung umzuwidmen. Somit brauchen sie diesen Teil der Betriebsausgaben nicht erwirtschaften. Auch die Zinszahlungen an die Anleger leisten die Geschäftsbanken mittels Giralgeldschöpfung. Die Notwendigkeit der Erwirtschaftung der Mittel dafür, richtet sich bei regulierten Banken, wie bei den Betriebsausgaben beschrieben, nach ihren Fähigkeiten Bilanzen umgestalten zu können. Auch das von Geschäftsbanken an Stiftungen und sonstige Organisationen gezahlte Geld wird mittels Giralgeldschöpfung erzeugt. Nicht regulierte Banken können zu diesem Zweck sehr hohe Summen Giralgeld bereitstellen.<br/> <u>Es vergeht Giralgeld</u> über Kontoverringerung, wenn der Kreditnehmer seinen Kredit bei der Geschäftsbank tilgt. In normalen Zeiten wird bei allen Geschäftsbanken ein ähnlicher Prozentsatz der Kreditsummen nicht getilgt. Infolge des Prinzips des zwingenden Ausgleichs der Zahlungen zwischen den Banken entsteht das Phänomen, dass der wirtschaftliche Schaden für die Geschäftsbanken bei Kreditausfällen tatsächlich geringer ist, als er bei regulierten Banken in der Bilanz ausgewiesen werden muss.<ref>Seiffert, Horst (2016). Geldschöpfung / Die verborgene Macht der Banken, 3. Auflage, Verlag Horst Seiffert, Nauen, Kap. 2.2 und 3.3.3.</ref> Giralgeld vergeht ebenfalls, wenn Geschäftsbanken Zinszahlungen von Kreditnehmern erhalten oder wenn sie Provisionserträge (Kontoführungsgebühren, Buchführungsgebühren, Scheckkartengebühren, Einzugsprovisionen, Gebühren für Daueraufträge, Provisionen aus dem Reisezahlungsverkehr, Schließfachgebühren, Provisionen aus dem An-und Verkauf von Edelmetallen u.ä.) erzielen. Weiterhin verringert sich die Giralgeldmenge, wenn Geschäftsbanken Sachanlagen oder Wertpapiere an Nichtbanken verkaufen.
  
 
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=== <span style="font-size:medium">Die Macht der Giralgeldschöpfer</span> ===
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Seit den Jahren 1830-40 gibt es die Kontroverse über die Geldschöpfung zwischen der Currency School (Geldschöpfung in öffentliche Hand) und der Banking School (Geldschöpfung in private Hand).<ref>Huber, Joseph (2018). Monetäre Souveränität: Geldsystem im Umbruch, Metropolis-Verlag Marburg, S. 41ff.</ref> Man streitet sich dort über die Geldschöpfung in Bezug auf die Geldwertstabilität und Vermeidung von Wirtschafts- und Finanzkrisen. Die Frage, welchen Anteil die Giralgeldschöpfung bei der Herausbildung von Machtstrukturen hat, wird nicht gestellt.<br/> Aufgrund der derzeitigen Struktur des Geldsystems ist es aber unvermeidbar, dass Machtstrukturen durch private Geldschöpfung entstehen. Von nicht regulierten Banken auf Offshore-Finanzplätzen kann Giralgeld in großem Stil bereitgestellt werden. Diesen Offshore-Banken ist es mit einem bloßen Schreibvorgang möglich, Geld für diverse Zuwendungen an Begünstigte zu erschaffen, sei es für die Kreditvergabe oder für andere Zwecke, wie Zahlungen an Stiftungen oder Organisationen jeglicher Art.<br/> Die Giralgeldschöpfung der regulierten Geschäftsbanken wird zwar durch das Regelwerk um die Bilanz eingeschränkt. Aber die Vorgaben sind löchrig. Über Verflechtungen mit nicht regulierten Banken ist es gängige Praxis die Regulierung zu umgehen. Die schädliche Wirkung der Struktur kann durch Regulierungsmaßnahmen nicht verhindert werden.<br/> Die Methode der Giralgeldschöpfung, wie sie derzeit praktiziert wird, hat eine sehr problematische Wirkung auf die Entwicklung der Gesellschaft eines Landes. Das Geld, gedacht als ein sinnvolles Instrument für wirtschaftliches Handeln, kann missbraucht werden. Mit geschöpften Giralgeld kann von nicht demokratisch legimitierten Kräften in hohem Maße Einfluss ausgeübt werden. Auch die Wirtschaftswissenschaft muss sich die Frage stellen, inwieweit die Macht des Geldes sie davon abgehalten hat, die Macht der Giralgeldschöpfer ans Tageslicht zu bringen. Hier drängt sich die Frage auf, ob es sich bei dem fast zweihundert Jahre dauernden Streit zwischen Banking School und Currency School um eine Scheindebatte handelt.
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== Fußnoten ==
 
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[[Category:Geld]]

Aktuelle Version vom 8. Februar 2021, 23:25 Uhr

In einem Währungsraum existieren mehrere Geschäftsbanken und eine Zentralbank bzw. ein Zentralbanksystem. Auf die Frage, woher das Geld kommt, antwortet der Nutzer des Geldes gewöhnlich, es komme von der Zentralbank. In der Realität wird aber ca. 90 % allen Geldes von Geschäftsbanken erzeugt.[1] Nur das Bargeld kommt von der Zentralbank. Das Geld, welches die Geschäftsbanken erschaffen, nennt man Giralgeld oder Buchgeld. Hier soll erklärt werden, wie das Giralgeld entsteht.[2]

Die Struktur des Geschäftsbankensystems ist vergleichbar mit einem System kommunizierender Röhren[3], s. Abb. 1. 

Abb. 1:

Dargestellt sind drei Behälter, welche drei Geschäftsbanken repräsentieren sollen. Die Behälter sind am Fuße mit Röhren verbunden. Die Flüssigkeit in den Behältern soll das auf Kundenkonten angeschriebene Geld (Giralgeld) darstellen. Wird das Bankkonto eines Kunden erhöht, z.B. wenn die Bank an diesen Kunden einen Kredit vergibt, so wird Giralgeld geschaffen.[4] In der Abb. 1 wird zur Veranschaulichung dazu von oben Flüssigkeit in den Bankbehälter eingelassen. Umgekehrt, wenn der Bankkunde seinen Kredit zurückzahlt, wird das Bankkonto des Kunden verringert. In der Abb. 1 wird dazu Flüssigkeit dem Behälter entzogen.

Die Kontoerhöhung und -verringerung wird von der Geschäftsbank durch einen reinen Schreibvorgang bewerkstelligt. So entsteht und vergeht Giralgeld aus der Sicht der Bank wie aus dem „Nichts“ bzw. wieder zurück in das „Nichts“.

Das so geschaffene Giralgeld gelangt bei Verwendung durch Überweisung zu einer anderen Bank, dargestellt in Abb. 1, durch die am Fuße der Bankbehälter befindlichen Röhren. Die Geldströme zwischen den Banken müssen sich ausgleichen, d.h., ∆F muss annähernd null sein. Nun können die Banken ihren Kunden nicht vorschreiben, wann und in welcher Höhe sie ihre Überweisungen zu Kunden anderer Banken tätigen dürfen. Die Geschäftsbanken können aber auf die Kontoerhöhungen und -verringerungen Einfluss nehmen. Wenn sie gewährleisten, dass alle Banken das Entstehen und Vergehen von Giralgeld im Gleichschritt vonstattengehen lassen, werden auch die nachfolgenden bzw. vorausgehenden Überweisungen der Bankkunden einen Ausgleich der Zahlungsströme zwischen den Banken bewirken. Die Geschäftsbanken unterliegen somit einem Zwang zur Kooperation. Banken, die sich nicht daran halten, werden seitens der anderen Banken mit hohen Zentralbankgeldforderungen[5] belastet und können nicht bestehen.

Das oben gezeichnete Modell ist alleiniges Wirkprinzip für nicht regulierte Geschäftsbanken. Diese Banken sind angesiedelt auf Offshore-Finanzplätzen[6], wie z.B. die Kaimaninseln, die Britischen Jungferninseln, Bermuda, der US-Bundesstaat Delaware u.a.

 

Die Giralgeldschöpfung bei regulierten Geschäftsbanken

Nun können die Geschäftsbanken nach dem Prinzip von Abb. 1 nicht nur Kredite mit selbst geschöpften Geld vergeben, sondern auch Wertpapiere und Sachanlagen kaufen und sogar auch Betriebsausgaben bezahlen. Das bedeutet, die Geschäftsbanken könnten aus dem Grund der Vorteilsnahme mit überschießender Geldschöpfung die Volkswirtschaft mit Geld überfluten. Anstatt das Prinzip der Giralgeldschöpfung zu hinterfragen und auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, wurden Regulierungsmaßnahmen eingeführt. Alle deutschen Geschäftsbanken wurden mit der „Verordnung über Aktienrecht, Bankenaufsicht und über Steueramnestie“ vom 19. September 1931 unter Aufsicht gestellt.[7] Unter Aufsicht stehende Geschäftsbanken sind verpflichtet, eine Bilanz anzufertigen und das Ergebnis offen zu legen. Nach einem vorgegebenen Regelwerk[8] werden die Geschäftsfälle der Banken in die Bilanz eingetragen, s. Abb. 2. 

Abb. 2:

Mittels der Bilanzierungspflicht schaltete man sozusagen einen Filter vor das Wirkprinzip der Giralgeldschöpfung. Die Kontoerhöhungen und -verringerungen müssen bei regulierten Banken zwingend durch die Bilanz beurteilt und das Ergebnis der Öffentlichkeit und den Aufsichtsbehörden offen gelegt werden. Am Beispiel der Vorgaben für die Eigenkapitalausstattung soll das Verfahren im Folgenden veranschaulicht werden.

Wird das Bankkonto eines Kunden erhöht, z.B. wenn die Bank an diesen Kunden einen Kredit vergibt, so wird die Zulässigkeit der Kreditvergabe durch das Regelwerk für die Bilanzerstellung geprüft. Laut Solvabilitätsverordnung (SolvV) Standardansatz muss die Bank, um den Kredit vergeben zu können, in ihrer Bilanz Eigenmittel von ca. 2% der Kreditsumme ausweisen. Ähnliches gilt auch für den Erwerb von Wertpapieren durch die Bank, wobei Staatsanleihen mit einem Rating AAA keine Eigenmittel fordern. Auch beim Kauf von Sachanlagen muss die Bank nach SolvV Standardansatz für ca. 8% des Kaufpreises Eigenmittel in der Bilanz ausweisen und für die nachfolgenden Abschreibungen weitere Eigenmittel bereitstellen. Eine Ausnahme bildet der Kauf von Grund und Boden, wofür keine Eigenmittel notwendig sind. Die Bank bezahlt auch ihre Betriebsausgaben (Büroaufwendungen, Löhne und Gehälter, Werbeaufwendungen, Versicherungen, etc.) mit selbst geschöpftem Giralgeld, indem sie das Konto des Lieferanten/Mitarbeiters mit einem Schreibvorgang erhöht. In diesen Fällen verringern sich infolge des Regelwerks die in der Bilanz ausgewiesenen Eigenmittel in Höhe der Zahlungen.

Demnach muss eine Geschäftsbank, bevor sie Giralgeld schöpfen kann, dafür Sorge tragen, dass in ihrer Bilanz genügend Eigenmittel ausgewiesen sind. Der Umstand, dass es ausreichend ist, die Eigenmittel nur dokumentarisch zu erhöhen, eröffnet Manipulationsmöglichkeiten. So kann die Bank ihr Ziel auch erreichen, wenn sie ihre Geschäftstätigkeit in besonderer Weise auf die positive Darstellung der Bilanz ausrichtet. Im Jahre 2008 trat das offen zutage.

Wie die Barclays Bank Eigenkapital erfand:[9] September 2008: Die Barclays Bank brauchte £7,4 Mrd. neues Kapital. Als Lösung wurde geplant Vorzugsaktien auszugeben. Katar wurde als Investor gefunden. In der Bilanz der Barclays Bank wurde die Vergabe eines Kredites über £7,4 Mrd. an Katar eingetragen. Gleichzeitig wurde dokumentiert, dass Katar Vorzugsaktien über £7,4 Mrd. bei der Barclays Bank erwarb. Katar verwendete den Kredit, um die Vorzugsaktien zu kaufen. Laut der Richtlinien zur Erstellung der Bilanz konnte die Bank dadurch ihr Eigenkapital um £7,4 Mrd. höher darstellen. Diese Bilanzumgestaltungsmaßnahme verbesserte die Außendarstellung der Bank. Die Manager der Bank erhielten so die Möglichkeit, in dieser Höhe vergangene und zukünftige Giralgeldschöpfungen zu rechtfertigen.

Solche Bilanzumgestaltungen können in vielfältiger Weise durchgeführt werden.[10] Das Prinzip besteht darin, in irgend einer Weise die Bilanz in einem besseren Licht erscheinen zu lassen, um zusätzliches Giralgeld schöpfen zu können.

Die Fair Value-Bewertung erleichtert die Bilanzumgestaltung. „Das Fair Value-Konzept eröffnet mit einem aus diesem Konzept abgeleiteten Wertbündel ein erhebliches Gestaltungspotenzial. Durch eine Fülle von vagen unbestimmten Rechtsbegriffen ergibt sich eine Vielzahl von faktischen (verdeckten) Wahlrechten bzw. Ermessensspielräumen. Durch die Möglichkeit, innerhalb einer Bandbreite einen zulässigen Wert auszuwählen, lässt sich die konkrete Wahl des Bilanzierenden von externer Seite überhaupt nicht nachvollziehen“[11]

Verflechtungen mit Offshore-Finanzplätzen lassen die Regulierung unwirksam werden. Tritt eine regulierte Geschäftsbank, beschrieben durch die Struktur nach Abb. 2, in Geschäftsbeziehung mit einer Offshore-Bank nach Abb. 1, so kann der Regulierungsmechanismus umgangen werden. Zu diesem Zweck können z.B. minderwertige Wertpapiere gegen höherwertige getauscht werden. Als Ergebnis erhöhen sich die dargestellten Eigenmittel der regulierten Bank.[12] Es ist auch üblich, dass grosse Geschäftsbanken ausserbilanziell geführte Zweckgesellschaften auf Offshore-Finanzplätzen betreiben. „Die Deutsche Industriebank lagerte hochriskante Spekulationen in die Zweckgesellschaft ‚Rhineland Funding‘ aus. Deren Sitz befand sich im US-Bundesstaat Delaware. ... Wichtig ist die Feststellung, dass das Kapital in den Offshore-Finanzplätzen nicht real investiert wird, sondern dass es lediglich durch diese Finanzplätze hindurchgeleitet wird, um Regulierungs- und Steuerunterschiede auszunutzen und so höhere Gewinne für die Investoren zu erzielen.“[13]

Der Weg, die Giralgeldschöpfung über Regulierungsmaßnahmen unter Kontrolle zu bringen, muss als gescheitert angesehen werden. „Letztlich handelt es sich um ein systemisches Problem. Man hat es mit einer Art Wettbewerb um die löchrigste Regulierung zwischen allen Staaten zu tun, in dem die Offshore-Finanzplätze lediglich die extremsten Spieler sind.“[14] Führt man sich die Struktur von Abb. 1 vor Augen, so ist es offensichtlich unmöglich, über Regulierungsmaßnahmen gewinnorientierte Unternehmen davon abzuhalten, der Struktur entsprechend ihren Vorteil (ungeachtet des Schadens für die Allgemeinheit) wahrzunehmen. Vielmehr verdeckt die von Behörden scheinbar ausgeübte Kontrolle den Missstand.
 

Die Sichtweise der Bundesbank

Die Bundesbank veröffentlicht ihre Sichtweise über die Giralgeldschöpfung auf ihrem Internetauftritt unter dem Stichwort „Geldschöpfung“  (https://www.bundesbank.de/de/service/schule-und-bildung/schuelerbuch-geld-und-geldpolitik-digital/geldschoepfung-614282)  und in den „Häufig gestellten Fragen zum Thema Geldschöpfung“ (https://www.bundesbank.de/de/service/schule-und-bildung/schuelerbuch-geld-und-geldpolitik-digital/vertiefung--haeufig-gestellte-fragen-zum-thema-geldschoepfung).
Die Bundesbank verteidigt dort das Regulierungsprinzip. Sie sieht keine Vorteilsnahmen der Geschäftsbanken. Sie berücksichtigt bei ihrer Argumentation nicht den zwingend notwendigen Ausgleich der Zahlungsströme zwischen den Banken. So kommt sie zu dem Fehlschluss, dass den Geschäftsbanken aus der Giralgeldschöpfung relevante Refinanzierungskosten erwachsen würden. Sie sieht nicht, dass infolge des Zahlungsausgleichs die angeblich hohen Refinanzierungskosten erst gar nicht entstehen bzw. dem Prinzip nach gegenseitige Refinanzierungskosten annähernd zu null werden müssen.
Die Bundesbank unterscheidet nicht zwischen regulierten und nicht regulierten Banken. Ihre Argumentation bezieht sich nur auf regulierte Banken. So berücksichtigt sie nicht die Verflechtungen zwischen den unter Aufsicht stehenden Geschäftsbanken und den auf Offshore-Finanzplätzen angesiedelten Banken und unternehmerischen Beteiligungen.

 

Für welche Zwecke kann Giralgeld entstehen oder vergehen?

Giralgeld entsteht durch Kontoerhöhung, wenn Geschäftsbanken Kredite an Nichtbanken vergeben oder von diesen Wertpapiere kaufen. Ebenfalls entsteht Giralgeld, wenn Geschäftsbanken von Nichtbanken mobile Sachanlagen (z.B. Fahrzeuge, Büromöbel) kaufen. Geschäftsbanken erhöhen auch das Konto von Bankkunden mit einem Schreibvorgang, wenn sie Immobilien kaufen. Den Grundstückspreis, auf dem die Immobilie steht, bezahlen sie mit selbst geschöpften Giralgeld, welches sie nicht erwirtschaften müssen.[15] Geschäftsbanken können diese Vorteilsnahme in Anspruch nehmen, da Grund und Boden laut dem vorgegebenen Bewertungsschema buchhalterisch nicht abgeschrieben wird. Nicht unter Aufsicht stehende Banken brauchen auch das Geld für die Bezahlung des auf dem Grundstück stehenden Gebäudes nicht erwirtschaften. Weiterhin entsteht Giralgeld, wenn Geschäftsbanken ihre Betriebsausgaben (Büroaufwendungen, Löhne und Gehälter, Werbeaufwendungen, Versicherungen, etc.) bezahlen. Regulierte Banken müssen den Kaufpreis in ihrer Bilanz als Eigenkapitalminderung darstellen. Haben sie Geschäftsbeziehungen mit nicht regulierten Banken, so ist es ihnen mittels Bilanzumgestaltung möglich, einen Teil der Eigenkapitalminderung in eine Eigenkapitalerhöhung umzuwidmen. Somit brauchen sie diesen Teil der Betriebsausgaben nicht erwirtschaften. Auch die Zinszahlungen an die Anleger leisten die Geschäftsbanken mittels Giralgeldschöpfung. Die Notwendigkeit der Erwirtschaftung der Mittel dafür, richtet sich bei regulierten Banken, wie bei den Betriebsausgaben beschrieben, nach ihren Fähigkeiten Bilanzen umgestalten zu können. Auch das von Geschäftsbanken an Stiftungen und sonstige Organisationen gezahlte Geld wird mittels Giralgeldschöpfung erzeugt. Nicht regulierte Banken können zu diesem Zweck sehr hohe Summen Giralgeld bereitstellen.
Es vergeht Giralgeld über Kontoverringerung, wenn der Kreditnehmer seinen Kredit bei der Geschäftsbank tilgt. In normalen Zeiten wird bei allen Geschäftsbanken ein ähnlicher Prozentsatz der Kreditsummen nicht getilgt. Infolge des Prinzips des zwingenden Ausgleichs der Zahlungen zwischen den Banken entsteht das Phänomen, dass der wirtschaftliche Schaden für die Geschäftsbanken bei Kreditausfällen tatsächlich geringer ist, als er bei regulierten Banken in der Bilanz ausgewiesen werden muss.[16] Giralgeld vergeht ebenfalls, wenn Geschäftsbanken Zinszahlungen von Kreditnehmern erhalten oder wenn sie Provisionserträge (Kontoführungsgebühren, Buchführungsgebühren, Scheckkartengebühren, Einzugsprovisionen, Gebühren für Daueraufträge, Provisionen aus dem Reisezahlungsverkehr, Schließfachgebühren, Provisionen aus dem An-und Verkauf von Edelmetallen u.ä.) erzielen. Weiterhin verringert sich die Giralgeldmenge, wenn Geschäftsbanken Sachanlagen oder Wertpapiere an Nichtbanken verkaufen.

 

Die Macht der Giralgeldschöpfer

Seit den Jahren 1830-40 gibt es die Kontroverse über die Geldschöpfung zwischen der Currency School (Geldschöpfung in öffentliche Hand) und der Banking School (Geldschöpfung in private Hand).[17] Man streitet sich dort über die Geldschöpfung in Bezug auf die Geldwertstabilität und Vermeidung von Wirtschafts- und Finanzkrisen. Die Frage, welchen Anteil die Giralgeldschöpfung bei der Herausbildung von Machtstrukturen hat, wird nicht gestellt.
Aufgrund der derzeitigen Struktur des Geldsystems ist es aber unvermeidbar, dass Machtstrukturen durch private Geldschöpfung entstehen. Von nicht regulierten Banken auf Offshore-Finanzplätzen kann Giralgeld in großem Stil bereitgestellt werden. Diesen Offshore-Banken ist es mit einem bloßen Schreibvorgang möglich, Geld für diverse Zuwendungen an Begünstigte zu erschaffen, sei es für die Kreditvergabe oder für andere Zwecke, wie Zahlungen an Stiftungen oder Organisationen jeglicher Art.
Die Giralgeldschöpfung der regulierten Geschäftsbanken wird zwar durch das Regelwerk um die Bilanz eingeschränkt. Aber die Vorgaben sind löchrig. Über Verflechtungen mit nicht regulierten Banken ist es gängige Praxis die Regulierung zu umgehen. Die schädliche Wirkung der Struktur kann durch Regulierungsmaßnahmen nicht verhindert werden.
Die Methode der Giralgeldschöpfung, wie sie derzeit praktiziert wird, hat eine sehr problematische Wirkung auf die Entwicklung der Gesellschaft eines Landes. Das Geld, gedacht als ein sinnvolles Instrument für wirtschaftliches Handeln, kann missbraucht werden. Mit geschöpften Giralgeld kann von nicht demokratisch legimitierten Kräften in hohem Maße Einfluss ausgeübt werden. Auch die Wirtschaftswissenschaft muss sich die Frage stellen, inwieweit die Macht des Geldes sie davon abgehalten hat, die Macht der Giralgeldschöpfer ans Tageslicht zu bringen. Hier drängt sich die Frage auf, ob es sich bei dem fast zweihundert Jahre dauernden Streit zwischen Banking School und Currency School um eine Scheindebatte handelt.


Fußnoten

  1. EZB Wirtschaftsbericht 7/2018 Kap. Statistik S. 18: Bargeldumlauf = 1151,8 Mrd., Geldmenge M2 = 11577,1 Mrd.
  2. Es existiert keine gesetzliche Regelung über die Geldschöpfungshoheit von Geschäftsbanken. Es ist nur geregelt, wie Bargeld geschöpft werden darf: – Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, vom 7.2.1992, zuletzt geändert am 13.12.2007: „Nach Artikel 106 Absatz 1 dieses Vertrages hat der EZB-Rat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb der Gemeinschaft zu genehmigen. Die EZB und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe von Banknoten berechtigt. Die von der EZB und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Gemeinschaft als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.“ – Untersucht von Huber, Joseph (2010). Monetäre Modernisierung / Die Zukunft der Geldordnung, Metropolis Verlag, Marburg, S. 91.
  3. Seiffert, Horst (2016). Geldschöpfung / Die verborgene Macht der Banken, 3. Auflage, Verlag Horst Seiffert, Nauen.
  4. Senf, Bernd (2004). Der Tanz um den Gewinn / Von der Besinnungslosigkeit zur Besinnung der Ökonomie, Gauke GmbH – Verlag für Sozialökonomie, Lütjenburg, S. 88ff, Abschn. „Geldschöpfung der Geschäftsbanken – Mythos oder Realität“.
  5. Zentralbankgeld erhalten die Geschäftsbanken von der Zentralbank. Sie müssen dazu bei der Zentralbank Wertpapiere als Sicherheit hinterlegen. Die Wertpapiere kaufen die Geschäftsbanken mittels Giralgeldschöpfung bei Nichtbanken mittels Kontoerhöhung.
  6. „Weltweit haben sich, je nachdem welcher Quelle man folgt, 40 bis 72 Staaten bzw. unabhängige Gebiete als Offshore-Finanzplätze positioniert.“ Bundeszentrale für politische Bildung: Die dunkle Seite der Finanzmärkte, 2012, http://www.bpb.de/politik/wirtschaft/finanzmaerkte/55549/offshore-finanzplaetze?p=0
  7. Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin), https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/AufgabenGeschichte/Bankenaufsicht/bankenaufsicht_node.html: Geschichte der Bankenaufsicht: „Die Bankenkrise von 1931 war der Auslöser dafür, eine umfassende staatliche Aufsicht über alle Banken in Deutschland zu etablieren“.
  8. Handelsgesetzbuch (HGB), Kreditwesengesetz (KWG), Solvabilitätsverordnung (SolvV), International Financial Reporting Standards (IFRS).
  9. vgl. Werner, Richard (2016). Banking for the bankers vs. banking for the community, Vortrag auf der „Banking & Money Reform Conference“ in Dublin Irland im April 2016: http://publicbankingalliance.ie/?page_id=673. s.a. Seiffert, Horst (2016). Geldschöpfung / Die verborgene Macht der Banken, 3. Auflage, Verlag Horst Seiffert, Nauen, Kap.: Eigenkapital und Liquidität aus dem „Nichts“.
  10. Seiffert, Horst (2016). Geldschöpfung / Die verborgene Macht der Banken, 3. Auflage, Verlag Horst Seiffert, Nauen, Kap. 4.
  11. Bieg, Hartmut; Bofinger, Peter; Küting, Karlheinz; Kußmaul, Heinz; Waschbusch, Gerd; Weber, Claus-Peter (2008). Die Saarbrücker Initiative gegen den Fair Value, in: Der Betrieb: Heft 47 vom 21.11.2008, 61.Jahrgang, Seiten 2543-2546, https://www.vsu-ag.de/vsu/app/data/files/presse/2008_Fair_value_Sonderdruck_Prof_Kueting.pdf, Abschn. II.3 „Endobjektivierung der Bilanz“.
  12. Seiffert, Horst (2016). Geldschöpfung / Die verborgene Macht der Banken, 3. Auflage, Verlag Horst Seiffert, Nauen, Kap. 4.7, S. 121: „Ausnutzung von Offshore-Finanzplätzen für zügellose Entnahmen“
  13. Bundeszentrale für politische Bildung (2012). Die dunkle Seite der Finanzmärkte, http://www.bpb.de/politik/wirtschaft/finanzmaerkte/55549/offshore-finanzplaetze?p=0 .
  14. Bundeszentrale für politische Bildung (2012). Die dunkle Seite der Finanzmärkte, http://www.bpb.de/politik/wirtschaft/finanzmaerkte/55549/offshore-finanzplaetze?p=0 .
  15. Seiffert, Horst: Die Bilanz bildet die Realität geldschöpfender Banken falsch ab! https://www.monetative.de/s/Bilanz_und_Realitaet_der_Banken.pdf.
  16. Seiffert, Horst (2016). Geldschöpfung / Die verborgene Macht der Banken, 3. Auflage, Verlag Horst Seiffert, Nauen, Kap. 2.2 und 3.3.3.
  17. Huber, Joseph (2018). Monetäre Souveränität: Geldsystem im Umbruch, Metropolis-Verlag Marburg, S. 41ff.