HAB – Homöopathisches Arzneibuch: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Homöopathische Arzneibuch (HAB)''' legt die Standards fest, die die pharmazeutische Qualität und Sicherheit homöopathischer medizinischer Produkte sicherstellen.
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Zum Thema '''Arzneibuch im allgemeinen''' siehe den [https://de.wikipedia.org/wiki/Arzneibuch Wikipedia-Artikel].
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Das '''Homöopathische Arzneibuch (HAB)''' ist ähnlich aufgebaut wie andere Arzneibücher und umfasst einen allgemeinen Teil und einen Teil mit Monographien. Die Monographien der Ausgangsstoffe enthalten zusätzlich zu deren üblichen Qualitätsstandards auch Angaben zur Potenzierung bis zu jener Potenz, ab der mit 43%igem Ethanol weiterpotenziert wird. Das Kapitel ''Verfahrenstechniken'' im allgemeinen Teil enthält unter anderem die Beschreibung von Herstellungsverfahren der [[Homöopathie|Homöopathie]], zum Teil nach [[Samuel_Hahnemann|Hahnemann]], der [[Anthroposophie|Anthroposophie]], der Organtherapie (oder Organotherapie)<ref>Max Höfler: ''Die volksmedizinische Organotherapie und ihr Verhältnis zum Kultopfer.'' Stuttgart/Berlin/Leipzig 1908.</ref><ref>Hermann Schelenz: ''Organotherapie im Laufe der Jahrtausende.'' In: ''Sudhoffs Archiv'' Band 4, 1911, S. 138–156.</ref><ref>Henner Vorwahl-Elze: ''Zur Geschichte der Organotherapie.'' In: ''Sudhoffs Archiv'', Band 17, 1925, S. 201–203.</ref> und der [[Spagyrik|Spagyrik]], die auf historischen Zubereitungsverfahren oder Konventionsmethoden basieren.
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Die wichtigsten Herstellvorschriften des deutschen und des französischen homöopathischen Arzneibuches haben Eingang in das Europäische Arzneibuch gefunden. Das HAB ist ein Teil des Arzneibuchs nach §&nbsp;55 des deutschen Arzneimittelgesetzes. Es enthält nur Regeln, die im Europäischen Arzneibuch (Pharmacopoea Europaea) nicht enthalten sind. Eine Online-Ausgabe gibt es bisher nicht. Die amtliche Ausgabe des HAB kann als Loseblattsammlung bezogen werden.<ref>Deutscher Apotheker Verlag: hier [http://www.deutscher-apotheker-verlag.de/bereiche/pharmazie/arzneibuecher-und-kommentare/dabhab/view/titel/60335.html Aktuelle Ausgabe].</ref>
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Die gültige Pharmakopöe in der Schweiz ist die 8. Ausgabe der Europäischen Pharmakopöe (Ph. Eur. 8) mit ihren Nachträgen sowie die 11. Ausgabe der '''Schweizerischen Pharmakopöe''' (Ph. Helv. 11; Pharmacopoea Helvetica 11) mit ihren Nachträgen.
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=== Österreich ===
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In Österreich gilt neben der Ph. Eur. auch das '''Österreichische Arzneibuch''' (ÖAB – Pharmacopoeia Austriaca) sowie das deutsche HAB (homöopathische Arzneibuch).
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== Das Homöopathische Arzneibuch im Einzelnen ==
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In seinem allgemeinen Teil, insbesondere den Herstellungsmethoden und der individuellen Monografien, bezieht sich das Homöopathische Arzneibuch (HAB) auf die Vorschriften des Ph. Eur. (Pharmacopoea Europaea, Europäisches Arzneibuch) und des Deutschen Arzneibuchs (DAB). Diese drei Arzneibücher müssen daher als gegenseitig komplementär angesehen und dementsprechend genutzt werden. Das Hauptmerkmal der Vorgehensweisen im HAB liegt darin, dass die Herstellungs- und Testverfahren für die jeweiligen Dosierungsformen einen integralen Teil jeder HAB-Monografie ausmachen.<ref>German Homoeopathic Pharmacopoeia, GHP, Medpharm Scientific Publishers, 2003, Vorwort Seite</ref>
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Die Homöopathie bedient sich, um heilkräftig auf den kranken Organismus einzuwirken, nur einfacher Einzelmittel, also nicht mechanisch oder künstlich zusammengemengter Mittel, sondern jederzeit nur eines Mittels. Demnach wird auch die Arzneibereitung höchst einfach sein und sich nicht mit Mischungen und anderen Dingen beschäftigen dürfen. Die Homöopathie muss die Arzneikörper auf dem einfachsten Weg, auf die ungekünstelste kräftigste Weise und mit der möglichsten Genauigkeit darzustellen suchen.
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Die Arzneibereitungslehre der Homöopathie hat die Naturwissenschaften zur Grundlage und beschäftigt sich mit der erforderlichen Kenntnis, Gewinnung (Pharmacognosie), Zubereitung, Aufbewahrung und Verabreichung (Pharmacotechnik) der Körper, welche nach vorhergegangener Prüfung an Gesunden unter die Zahl der Arzneimittel aufgenommen wurden. Bei Gewinnung und Untersuchung von solchen Substanzen hat man auf nachstehende Punkte Rücksicht zu nehmen:
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&nbsp;a) Auf die Kenntnis der Arzneikörper, auf die Bestimmung ihrer Gestalt und Farbe, des Geruches und Geschmackes , auf ihr Vorkommen , ihre Verwechslungen und Verfälschungen, auf Art, Ort und Zeit ihrer Gewinnung;
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&nbsp;b) Auf die Darstellung der Arzneistoffe im reinen Zustande, wodurch sie von fremdartigen Beimischungen getrennt und zu ihrer Anwendung vorbereitet werden;
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&nbsp;c) Auf die Bestimmung ihrer Echtheit und Güte&nbsp;: jede Substanz muss so gesammelt und aufbewahrt werden, dass keine Veränderung ihres wahren Zustandes oder Schwäche ihrer Wirksamkeit erfolgen kann (Arzneiprüfungslehre).<sup><ref>Joseph Buchner, Homöopathische Arznei-Bereitungslehre, 2. Auflage, München, Druck und Verlag von Georg Franz, 1852, Seite 6f</ref></sup><br/> <br/> Bedingt durch die besondere Anwendung homöopathischer Arzneimittel war es erforderlich, Regeln und Vorschriften aufzunehmen, die naturwissenschaftlich nicht begründbar sind; es handelt sich teilweise um Konventionsmethoden bzw. um historisch bedingte Regeln, die im Interesse gleichbleibender Zubereitungen beibehalten wurden. Die Erfahrungen der homöopathischen Behandlung in der Veterinärmedizin wurden ebenfalls berücksichtigt.<br/> Das Homöopathische Arzneibuch kann auch eine Grundlage für die weitere Entwicklung homöopathischer Verfahrenstechniken bilden. Die Übernahme neuer Herstellungsvorschriften ist in Fortsetzung der begonnenen Arbeiten möglich.
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Die Allgemeinen Bestimmungen zur Herstellung homöopathischer Arzneimittel gliedern sich in folgende Unterkapitel:
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*Arzneigrundstoffe,
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*Arzneiträger und Hilfsstoffe,
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*Zubereitungen und Darreichungsformen,
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*Herstellungsvorschriften.
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Der zweite Teil des Homöopathischen Arzneibuches enthält Monographien. Als Monographietitel (insbesondere Monographie-Untertitel) wurden bewußt die alteingeführten Namen der homöopathischen Zubereitungen beibehalten, um jede Verwirrung zu vermeiden und die Verordnung durch den homöopathischen Arzt nicht zu erschweren. Auf deutsche Untertitel wurde verzichtet. Haupt- und Untertitel können wahlweise zur Bezeichnung verwendet werden, d. h., es können sowohl beide als auch nur einer der Titel zur Verwendung kommen.
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Der Aufbau der Monographien erfolgte nach Art des Europäischen Arzneibuches (Ph. Eur.). Die verschiedenartigen Untersuchungen werden größtenteils nach Methoden der Ph. Eur. durchgeführt. Nur wenn dort entsprechende Methoden nicht vorhanden sind, wird nach dem [https://de.wikipedia.org/wiki/Arzneibuch Deutschen Arzneibuch '''(DAB)'''] geprüft.
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Auf das jeweils zutreffende Arzneibuch wird verwiesen. Dabei beschränken sich die Beschreibungen und analytischen Untersuchungen grundsätzlich auf das Ausgangsmaterial und auf die Arzneiform des tiefst herstellbaren Verdünnungsgrades. Denn die Qualität jeder homöopathischen Zubereitung wird gesichert durch diese in der Monographie festgelegten Prüfungen sowie durch das exakte Einhalten der vorgeschriebenen Herstellungsvorschrift.<sup><ref>Homöopathisches Arzneibuch, Gesamtausgabe, Deutscher Apotheker Verlag Stuttgart, 1985, Seite VIII</ref></sup>
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Man versteht unter Arznei im weiteren Sinne alle in der Natur uns dargebotenen Stoffe, welche gehörig zubereitet und unter passenden Bedingungen angewendet, sowohl das kranke Befinden in ein gesundes, als auch unbedingt das gesunde in ein krankes umzuwandeln vermögend sind. Die Eigenschaft, die Tätigkeit des tierischen Organismus irgend wie krankhaft zu stimmen, kommt demnach notwendig jedem Arzneimittel zu. Deshalb bleiben alle jene Gegenstände davon ausgeschlossen, welche sich indifferent zum gesunden Körper verhalten oder ihn nur bedingt krank machen, wie Witterungseinflüsse, reine Nahrungsmittel, welch letztere bloß dazu dienen, den Abgang der festen und flüssigen Theile des tierischen Körpers zu ersetzen, ihn zu erhalten und seine Fortdauer zu fristen.
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Streng genommen ist zwischen Arzneimittel und Heilmittel ein Unterschied zu machen; jedes Arzneimittel ist ein Heilmittel, aber nicht umgekehrt. Was in seiner Anschaffung eine eigentümliche Warenkenntnis voraussetzt, was nach bestimmten Grundsätzen angefertigt werden muss, und zu dessen Zubereitung besondere Kenntnisse und Vorbereitungen gehören, heißt ein Arzneimittel — Medicamentum. Ein Heilmittel (Remedium) dagegen ist alles und jedes, was zum Behufe des Heilens in Anwendung gebracht und benutzt wird; als solches betrachten wir z. B. ein Bad, unter gewissen Umständen Wein, Kaffee, Tee, chirurgische Instrumente. Arznei (Mediana) ist das in bestimmter Form verabreichte Arzneimittel.<sup><ref>Joseph Buchner, Homöopathische Arznei-Bereitungslehre, 2. Auflage, München, Druck und Verlag von Georg Franz, 1852, Seite 9</ref></sup>
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Die Beziehung der Arzneimittel kann nach vier verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden, nach historischen, chemischen, physiologischen und therapeutischen.
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Die historische Beziehung muss allen übrigen vorausgesetzt werden; sie beschäftigt sich mit der Kenntnis des systematischen Charakters, der Gattungen, Arten, Varietäten, Benennungen der Arzneien, mit den äußeren Eigenschaften und den Kennzeichen ihrer Güte und Echtheit, mit der Bestimmung der Orte und Gegenden, wo sie vorkommen, mit der Zeit ihrer Einsammlung und mit der besten Art sie zu bereiten und aufzubewahren, ohne dass sie dem Verderben unterliegen.
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Zur chemischen Kenntnis gehören die Bestimmung der allgemeinen und besonderen wirksamen Bestandteile der Arzneien, die Fertigkeit, die Mineral- und andere Körper auf die einfachste und zugleich beste Weise rein darzustellen, die Erklärung der Prozesse und Erscheinungen bei Metallverbindungen u. a., die Ursachen, worauf sie sich gründen.
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Die physiologische und therapeutische Kenntnis fasst die Wirkungsart, die Wirkungsdauer im gesunden und kranken Organismus, Gabengröße und das Gegenmittel in sich: sie beschäftigt sich mit der Bestimmung des jedes Mal homöopathisch passenden Arzneimittels zur Heilung der verschiedenen Krankheiten , denen der Körper unterworfen ist, mit Bestimmung des Erfolges, welcher durch die Einwirkung der Arznei auf den Organismus hervorgebracht wird u. s. w.<sup><ref>Joseph Buchner, Homöopathische Arznei-Bereitungslehre, 2. Auflage, München, Druck und Verlag von Georg Franz, 1852, Seite 10f</ref></sup>
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== Fußnoten ==
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[[Category:Homöopathie]]

Aktuelle Version vom 8. Februar 2021, 23:36 Uhr

Das Homöopathische Arzneibuch (HAB) legt die Standards fest, die die pharmazeutische Qualität und Sicherheit homöopathischer medizinischer Produkte sicherstellen.

Zum Thema Arzneibuch im allgemeinen siehe den Wikipedia-Artikel.

Das Homöopathische Arzneibuch (HAB) ist ähnlich aufgebaut wie andere Arzneibücher und umfasst einen allgemeinen Teil und einen Teil mit Monographien. Die Monographien der Ausgangsstoffe enthalten zusätzlich zu deren üblichen Qualitätsstandards auch Angaben zur Potenzierung bis zu jener Potenz, ab der mit 43%igem Ethanol weiterpotenziert wird. Das Kapitel Verfahrenstechniken im allgemeinen Teil enthält unter anderem die Beschreibung von Herstellungsverfahren der Homöopathie, zum Teil nach Hahnemann, der Anthroposophie, der Organtherapie (oder Organotherapie)[1][2][3] und der Spagyrik, die auf historischen Zubereitungsverfahren oder Konventionsmethoden basieren.

Die wichtigsten Herstellvorschriften des deutschen und des französischen homöopathischen Arzneibuches haben Eingang in das Europäische Arzneibuch gefunden. Das HAB ist ein Teil des Arzneibuchs nach § 55 des deutschen Arzneimittelgesetzes. Es enthält nur Regeln, die im Europäischen Arzneibuch (Pharmacopoea Europaea) nicht enthalten sind. Eine Online-Ausgabe gibt es bisher nicht. Die amtliche Ausgabe des HAB kann als Loseblattsammlung bezogen werden.[4]

Schweiz

Die gültige Pharmakopöe in der Schweiz ist die 8. Ausgabe der Europäischen Pharmakopöe (Ph. Eur. 8) mit ihren Nachträgen sowie die 11. Ausgabe der Schweizerischen Pharmakopöe (Ph. Helv. 11; Pharmacopoea Helvetica 11) mit ihren Nachträgen.

Österreich

In Österreich gilt neben der Ph. Eur. auch das Österreichische Arzneibuch (ÖAB – Pharmacopoeia Austriaca) sowie das deutsche HAB (homöopathische Arzneibuch).

Das Homöopathische Arzneibuch im Einzelnen

In seinem allgemeinen Teil, insbesondere den Herstellungsmethoden und der individuellen Monografien, bezieht sich das Homöopathische Arzneibuch (HAB) auf die Vorschriften des Ph. Eur. (Pharmacopoea Europaea, Europäisches Arzneibuch) und des Deutschen Arzneibuchs (DAB). Diese drei Arzneibücher müssen daher als gegenseitig komplementär angesehen und dementsprechend genutzt werden. Das Hauptmerkmal der Vorgehensweisen im HAB liegt darin, dass die Herstellungs- und Testverfahren für die jeweiligen Dosierungsformen einen integralen Teil jeder HAB-Monografie ausmachen.[5]

Die Homöopathie bedient sich, um heilkräftig auf den kranken Organismus einzuwirken, nur einfacher Einzelmittel, also nicht mechanisch oder künstlich zusammengemengter Mittel, sondern jederzeit nur eines Mittels. Demnach wird auch die Arzneibereitung höchst einfach sein und sich nicht mit Mischungen und anderen Dingen beschäftigen dürfen. Die Homöopathie muss die Arzneikörper auf dem einfachsten Weg, auf die ungekünstelste kräftigste Weise und mit der möglichsten Genauigkeit darzustellen suchen.

Die Arzneibereitungslehre der Homöopathie hat die Naturwissenschaften zur Grundlage und beschäftigt sich mit der erforderlichen Kenntnis, Gewinnung (Pharmacognosie), Zubereitung, Aufbewahrung und Verabreichung (Pharmacotechnik) der Körper, welche nach vorhergegangener Prüfung an Gesunden unter die Zahl der Arzneimittel aufgenommen wurden. Bei Gewinnung und Untersuchung von solchen Substanzen hat man auf nachstehende Punkte Rücksicht zu nehmen:

 a) Auf die Kenntnis der Arzneikörper, auf die Bestimmung ihrer Gestalt und Farbe, des Geruches und Geschmackes , auf ihr Vorkommen , ihre Verwechslungen und Verfälschungen, auf Art, Ort und Zeit ihrer Gewinnung;

 b) Auf die Darstellung der Arzneistoffe im reinen Zustande, wodurch sie von fremdartigen Beimischungen getrennt und zu ihrer Anwendung vorbereitet werden;

 c) Auf die Bestimmung ihrer Echtheit und Güte : jede Substanz muss so gesammelt und aufbewahrt werden, dass keine Veränderung ihres wahren Zustandes oder Schwäche ihrer Wirksamkeit erfolgen kann (Arzneiprüfungslehre).[6]

Bedingt durch die besondere Anwendung homöopathischer Arzneimittel war es erforderlich, Regeln und Vorschriften aufzunehmen, die naturwissenschaftlich nicht begründbar sind; es handelt sich teilweise um Konventionsmethoden bzw. um historisch bedingte Regeln, die im Interesse gleichbleibender Zubereitungen beibehalten wurden. Die Erfahrungen der homöopathischen Behandlung in der Veterinärmedizin wurden ebenfalls berücksichtigt.
Das Homöopathische Arzneibuch kann auch eine Grundlage für die weitere Entwicklung homöopathischer Verfahrenstechniken bilden. Die Übernahme neuer Herstellungsvorschriften ist in Fortsetzung der begonnenen Arbeiten möglich.

Die Allgemeinen Bestimmungen zur Herstellung homöopathischer Arzneimittel gliedern sich in folgende Unterkapitel:

  • Arzneigrundstoffe,
  • Arzneiträger und Hilfsstoffe,
  • Zubereitungen und Darreichungsformen,
  • Herstellungsvorschriften.

Der zweite Teil des Homöopathischen Arzneibuches enthält Monographien. Als Monographietitel (insbesondere Monographie-Untertitel) wurden bewußt die alteingeführten Namen der homöopathischen Zubereitungen beibehalten, um jede Verwirrung zu vermeiden und die Verordnung durch den homöopathischen Arzt nicht zu erschweren. Auf deutsche Untertitel wurde verzichtet. Haupt- und Untertitel können wahlweise zur Bezeichnung verwendet werden, d. h., es können sowohl beide als auch nur einer der Titel zur Verwendung kommen.

Der Aufbau der Monographien erfolgte nach Art des Europäischen Arzneibuches (Ph. Eur.). Die verschiedenartigen Untersuchungen werden größtenteils nach Methoden der Ph. Eur. durchgeführt. Nur wenn dort entsprechende Methoden nicht vorhanden sind, wird nach dem Deutschen Arzneibuch (DAB) geprüft.

Auf das jeweils zutreffende Arzneibuch wird verwiesen. Dabei beschränken sich die Beschreibungen und analytischen Untersuchungen grundsätzlich auf das Ausgangsmaterial und auf die Arzneiform des tiefst herstellbaren Verdünnungsgrades. Denn die Qualität jeder homöopathischen Zubereitung wird gesichert durch diese in der Monographie festgelegten Prüfungen sowie durch das exakte Einhalten der vorgeschriebenen Herstellungsvorschrift.[7]

Man versteht unter Arznei im weiteren Sinne alle in der Natur uns dargebotenen Stoffe, welche gehörig zubereitet und unter passenden Bedingungen angewendet, sowohl das kranke Befinden in ein gesundes, als auch unbedingt das gesunde in ein krankes umzuwandeln vermögend sind. Die Eigenschaft, die Tätigkeit des tierischen Organismus irgend wie krankhaft zu stimmen, kommt demnach notwendig jedem Arzneimittel zu. Deshalb bleiben alle jene Gegenstände davon ausgeschlossen, welche sich indifferent zum gesunden Körper verhalten oder ihn nur bedingt krank machen, wie Witterungseinflüsse, reine Nahrungsmittel, welch letztere bloß dazu dienen, den Abgang der festen und flüssigen Theile des tierischen Körpers zu ersetzen, ihn zu erhalten und seine Fortdauer zu fristen.

Streng genommen ist zwischen Arzneimittel und Heilmittel ein Unterschied zu machen; jedes Arzneimittel ist ein Heilmittel, aber nicht umgekehrt. Was in seiner Anschaffung eine eigentümliche Warenkenntnis voraussetzt, was nach bestimmten Grundsätzen angefertigt werden muss, und zu dessen Zubereitung besondere Kenntnisse und Vorbereitungen gehören, heißt ein Arzneimittel — Medicamentum. Ein Heilmittel (Remedium) dagegen ist alles und jedes, was zum Behufe des Heilens in Anwendung gebracht und benutzt wird; als solches betrachten wir z. B. ein Bad, unter gewissen Umständen Wein, Kaffee, Tee, chirurgische Instrumente. Arznei (Mediana) ist das in bestimmter Form verabreichte Arzneimittel.[8]

Die Beziehung der Arzneimittel kann nach vier verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden, nach historischen, chemischen, physiologischen und therapeutischen.

Die historische Beziehung muss allen übrigen vorausgesetzt werden; sie beschäftigt sich mit der Kenntnis des systematischen Charakters, der Gattungen, Arten, Varietäten, Benennungen der Arzneien, mit den äußeren Eigenschaften und den Kennzeichen ihrer Güte und Echtheit, mit der Bestimmung der Orte und Gegenden, wo sie vorkommen, mit der Zeit ihrer Einsammlung und mit der besten Art sie zu bereiten und aufzubewahren, ohne dass sie dem Verderben unterliegen.

Zur chemischen Kenntnis gehören die Bestimmung der allgemeinen und besonderen wirksamen Bestandteile der Arzneien, die Fertigkeit, die Mineral- und andere Körper auf die einfachste und zugleich beste Weise rein darzustellen, die Erklärung der Prozesse und Erscheinungen bei Metallverbindungen u. a., die Ursachen, worauf sie sich gründen.

Die physiologische und therapeutische Kenntnis fasst die Wirkungsart, die Wirkungsdauer im gesunden und kranken Organismus, Gabengröße und das Gegenmittel in sich: sie beschäftigt sich mit der Bestimmung des jedes Mal homöopathisch passenden Arzneimittels zur Heilung der verschiedenen Krankheiten , denen der Körper unterworfen ist, mit Bestimmung des Erfolges, welcher durch die Einwirkung der Arznei auf den Organismus hervorgebracht wird u. s. w.[9]

Fußnoten

  1. Max Höfler: Die volksmedizinische Organotherapie und ihr Verhältnis zum Kultopfer. Stuttgart/Berlin/Leipzig 1908.
  2. Hermann Schelenz: Organotherapie im Laufe der Jahrtausende. In: Sudhoffs Archiv Band 4, 1911, S. 138–156.
  3. Henner Vorwahl-Elze: Zur Geschichte der Organotherapie. In: Sudhoffs Archiv, Band 17, 1925, S. 201–203.
  4. Deutscher Apotheker Verlag: hier Aktuelle Ausgabe.
  5. German Homoeopathic Pharmacopoeia, GHP, Medpharm Scientific Publishers, 2003, Vorwort Seite
  6. Joseph Buchner, Homöopathische Arznei-Bereitungslehre, 2. Auflage, München, Druck und Verlag von Georg Franz, 1852, Seite 6f
  7. Homöopathisches Arzneibuch, Gesamtausgabe, Deutscher Apotheker Verlag Stuttgart, 1985, Seite VIII
  8. Joseph Buchner, Homöopathische Arznei-Bereitungslehre, 2. Auflage, München, Druck und Verlag von Georg Franz, 1852, Seite 9
  9. Joseph Buchner, Homöopathische Arznei-Bereitungslehre, 2. Auflage, München, Druck und Verlag von Georg Franz, 1852, Seite 10f